Baugutachter Halle (Saale)
Carolin Ruhland, M.Sc.
Bausachverständige und Baugutachterin
Am Teich 206116 Halle (Saale)
Tel: 034956 57 91 00
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Qualifikation
- Master of Science (Immobilienbewertung)
- Bachelor of Arts (Immobilienwirtschaft)
- Zertifizierte Immobiliengutachterin (DIAZert) für die Marktwertermittlung ImmoWertV und Beleihungswertermittlung BelWertV von Standardimmobilien S (Wohn- und Gewerbeimmobilien) nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Raik Eremit
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 034956 57 91 00Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Zertifizierter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (gem. DIN EN ISO/IEC 17024/IQ-Zert)
- Sachverständiger Immobilienbewertung D3 komplexe Wohn- u. gewerbliche Objekte (DEKRA)
- DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
- DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Schimmelpilzbewertung
- IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden (IQ-Zert)
Jens Ullrich
Bausachverständiger und Baugutachter
Feuersalamanderweg 1406116 Halle (Saale)
Tel: 034956 57 91 00
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Qualifikation
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3 (komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte)
- Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (gem. DIN EN ISO/IEC 17024/IQ-Zert)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Halle (Saale) stehen Ihnen:
- Frau Carolin Ruhland, M.Sc.
- Herr Raik Eremit
- Herr Jens Ullrich
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Frau Carolin Ruhland, M.Sc., Herr Raik Eremit, Herr Jens Ullrich, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Halle (Saale), behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Halle (Saale) kommen bzw. sich nicht in Halle (Saale) auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Halle (Saale) - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Halle (Saale) ist eine kreisfreie Großstadt im Süden von Sachsen-Anhalt in Deutschland und liegt an der Saale. Halle ist eines der drei Oberzentren des Landes sowie Sitz des Landesverwaltungsamtes und mit 239.173 Einwohnern die größte Stadt Sachsen-Anhalts. Sie rückte 2017 nach der Bevölkerungszahl auf den 31. Platz der deutschen Großstädte vor und ist seitdem die viertgrößte Stadt der neuen Bundesländer.
Die Stadt bildet gemeinsam mit der benachbarten Metropole Leipzig den Ballungsraum Leipzig-Halle, in dem mehr als eine Million Menschen leben, sowie mit Leipzig und fünf weiteren Städten in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen die Metropolregion Mitteldeutschland. Halle ist ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt und ein wichtiges Wirtschaftszentrum in den neuen Ländern.